Liebe stern-Redaktion,
Sie berichten über einen Snack-Automaten im Frankfurter Hauptbahnhof, der angeblich „Lebensmittel mit Verfalldatum“ erhält. Geht es nicht eher um das „Mindesthaltbarkeitsdatum“? Eben weil die Begriffe oft gleichgesetzt werden, werden ja so viele Lebensmittel vernichtet.
Britta Kording, Bremen
Sehr geehrte Frau Kording,
autsch, Sie haben vollkommen recht: Der Automat im Frankfurter Hauptbahnhof verkauft tatsächlich Lebensmittel, deren Mindesthaltbarkeitsdatum kürzlich abgelaufen ist. Diese Snacks lassen sich in der Regel bedenkenlos genießen. Der Begriff Verfalldatum gilt streng genommen nur bei Arzneimitteln und Medizinprodukten. Bei Lebensmitteln spricht man vom Verbrauchsdatum. Ist dieses abgelaufen, sollte ein Produkt nicht mehr gegessen werden, weil gesundheitliche Gefahren drohen. Weil die Begriffe Mindesthaltbarkeitsdatum und Verbrauchsdatum immer wieder verwechselt werden, landen tatsächlich viele Lebensmittel zu schnell im Müll. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.
Mit freundlichen Grüßen Katharina Kluin,…