Muss man sich Gebrüll vom Chef gefallen lassen?
Nein. „Sie unfähiger Trottel!“, „Du Idiot“: Solche oder ähnliche Beschimpfungen muss sich niemand anhören, auch nicht vom Vorgesetzten. Persönliche Beleidigungen sind ein Straftatbestand, egal, ob in der Bank oder auf dem Bau. Auch in Branchen, in denen traditionell ein rauerer Ton herrscht, müssen die üblichen Umgangsformen gewahrt werden. Das gilt allerdings auch umgekehrt: Wer zurückschreit und seinen Chef beleidigt, riskiert seinen Job. Besser: sachlich bleiben, die Gesprächssituation protokollieren, Zeugen benennen. Und dann mit diesen Informationen zum Betriebsrat oder zum Betriebsarzt gehen und eine Klärung anstreben.
Was ist Mobbing, und was ist nur ein blöder Spruch?
Experten sprechen von Mobbing, wenn jemand systematisch und über längere Zeit herabwürdigend behandelt wird. Gerüchte, öffentliche Bloßstellungen, persönliche Attacken, degradierende oder sinnlose Aufgaben, kleinliche Kritik, Ignorieren, all…